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Bilder im Internet

Ein perfekter Webauftritt muss neben einer guten Vermarktung zwei wesentliche Apsekte berücksichtigen: den Inhalt der Seite und gute passende Bilder und Fotos.

Und gerade Letzteres wird leider immer wieder vernachlässigt bzw. der falsche Weg eingeschlagen.

Welche Rechtlcihen Rahmenbedingungen Sie einhalten müssen/können, lesen Sie jetzt hier!

Fremde Bilder verwenden

Jeder Fotograf bestimmt, ob andere seine Bilder verwenden dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Sie dürfen also nicht jedes Bild herunterladen und weiterverwenden, sondern müssen darauf achten, unter welcher Lizenz das Bild steht. Grundsätzlich lassen sich die Bildrechte in drei Kategorien einteilen:

1. Geschützte Bilder: Durch ein Copyright geschützte Bilder dürfen nur mit dem Einverständnis des Urhebers verwendet werden. Dasselbe gilt für Bilder bei denen keine Lizenz angegeben ist.

2. Unter gewissen Bedingungen nutzbare Bilder: Diese Bilder dürfen unter den jeweils genannten Bedingungen verwendet werden. Diese sind oft in einer Lizenz wie Creative Commons oder GNU – Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) geregelt.

Steht das Bild unter der GFDL, müssen Sie die Quelle, den Urheber sowie die Lizenz nennen und abgewandelte Bilder auch wieder unter die GFDL stellen.

3. Freie Bilder: Bilder, die als Public Domain markiert sind, dürfen Sie frei verwenden.

Fremde Bilder finden

Bilder, die Sie mit oder ohne Bedingungen nutzen dürfen, können zum Beispiel unter folgenden Websites gefunden werden:

Flickr (http://www.flickr.com): Auf Flickr können beliebige Benutzer Fotos hochladen und auf Wunsch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Sie können festlegen, ob sie ihre Bilder durch ein Copyright schützen oder durch eine Creative-Commons-Lizenz zur Weiterverwendung freigeben möchten.

Wikimedia Commons (http://commons.wikimedia.org): Auch auf Wikimedia Commons dürfen beliebige Benutzer Fotos hochladen, allerdings nur freie oder unter gewissen Bedingungen freie Bilder. Die jeweiligen Bildrechte sind angegeben, wenn Sie auf ein Bild klicken.

Google-Images (http://images.google.com): Die Suchmaschine Google durchsucht das Internet großflächig nach Bilder. Da eine Suchmaschine Bilder im Gegensatz zu Text nicht “lesen” kann, liest sie den Text in der Umgebung des Bildes. Diese Methode liefert teilweise Bilder, die nicht optimal zur Suchanfrage passen.

Die von Google präsentierten Bilder sind größtenteils urheberrechtlich geschützt. Klären Sie immer auf der Website, auf der das Bild gefunden wurde, ab, ob Sie das entsprechende Bild für Ihre Zwecke verwenden dürfen.

Eigene Bilder ins Internet stellen

Wenn Sie Bilder ins Internet stellen möchten, müssen Sie beachten, dass Sie keine Rechte Dritter verleten. Die Bildrechte sind sehr komplex, variieren von Land zu Land und können hier nur sehr gekürzt wiedergegeben werden.

1. Haben Sie das Bild nicht selbst erstellt, muss die Bildlizenz Ihnen erlauben es ins Internet zu stellen.

2. Haben Sie das Bild selbst erstellt, dürfen Sie es auch ins Internet stellen, sofern Sie keine Rechte Dritter verletzen. Diese könnten auftauchen bei:

  • Persönlichkeitsrechten: Wenn auf dem Bild Personen als Hauptmotiv zu sehen sind, müssen diese um Erlaubnis gebeten werden. Personen, die als Beiwerk auf dem Bild zu sehen sind, müssen ebenso wenig um Erlaubnis gefragt werden wie berühmte Personen in Ausübung ihres Amtes.
  • Kunstwerken: Fotos von Kunstwerken dürfen Sie nur veröffentlichen, wenn der Künstler mindestens seit 70 Jahren tot ist.
  • Produkten: Kommerzielle Produkte, Logos, Comics, etc. dürfen nur mit Erlaubnis fotografiert werden.
  • Screenshots: Software ist meist geschützt, insofern auch Screenshots davon.